Stefan Häseli, Kommunikationsexperte
14. Januar 2025 Autor: eventmasterbook – Magazin (Redaktionsteam)

Event-Etikette Wann Neujahrswünsche bei Meetings und Events nicht mehr passend sind

Wie lange darf man sich eigentlich im neuen Jahr bei privaten oder geschäftlichen Zusammentreffen "ein gutes neues Jahr" wünschen, ohne dass es peinlich oder seltsam wirkt? Was sagt der Knigge dazu? Was sind passende Kommunikations-Strategien? Der Schweizer Kommunikationsexperte Stefan Häseli liefert interessante Antworten.

Bei Meetings und Events, und überall, wo Menschen zusammentreffen, stellt sich immer zum Jahreswechsel die Frage, wie lange man sich "Ein gutes neues Jahr" wünschen darf. Stefan Häseli, Kommunikationsexperte aus der Schweiz, hat sich dieser Frage angenommen. Vorweg eine Kernerkenntnis: Es kommt darauf an! Das persönliche Verhältnis, der Kontext und die ehrliche Absicht des Wünschenden sind entscheidend.

Stefan Häseli beschreibt das kommunikative Halbdrama zum Jahresstart wie folgt: "Wie lange passen die Neujahrswünsche, ohne dass es peinlich oder seltsam wird? Direkt in der Silvesternacht, nach Mitternacht, ist das natürlich kein Problem. Familie und Freunde werden fast schon mit guten Neujahrswünschen bombardiert. Aber was ist mit den Kunden und Kollegen, die man erst irgendwann im Januar wiedersieht, z.B. Anfang oder Mitte Januar?"

Im Knigge, dem Standardwerk für korrekte Umgangsformen und gutes Benehmen, gibt es laut Häseli zwar kein Gesetz, das festlegt, wann Neujahrswünsche nicht mehr erlaubt sind. Doch es gibt eine Faustregel: "Für eher unbekannte Menschen – etwa den Nachbarn, den man beim Müll rausbringen sieht – beschränken sich die Wünsche auf die ersten beiden Januarwochen. Alles danach könnte wirken, als hätte man den Jahreswechsel verschlafen. Wenn man allerdings eine vertraute Person erst Ende Januar sieht, darf man getrost noch ein 'gutes neues Jahr' wünschen. Ab Februar könnte es aber auch hier so wirken, als hätte man sich im Monat verirrt oder als würde man nach einem eigenen Jahreskalender leben", so der Kommunikationsexperte. Für berufliche Zusammentreffen, etwa bei Meetings und Events, kann man vergleichbare Maßstäbe anlegen.

Zudem gibt Häseli folgenden Grundsatz zu bedenken: "Wenn man jemandem etwas wünscht, dann sollte man es wirklich wünschen. Sammeln Sie kurz den Gedanken, sprechen Sie dann den Wunsch aus, schauen Sie Ihrem Gegenüber in die Augen, lassen Sie Ihre Aussage ankommen – im Theaterjargon heißt dies 'landen' – und setzen Sie eine kurze Pause. Anschließend können Sie immer noch mit dem eigentlichen Gespräch beginnen. Eine Formulierung wie 'Ich wünsche dir noch ein gutes, neues Jahr und hast du gesehen, ein Kunde hat sich noch beschwert' im gleichen Satz und Atemzug nimmt dem Wunsch das Verheißungs- und Wertvolle."

Titelbild: Stefan Häseli, Kommunikationsexperte

Stefan Häseli, Kommunikationsexperte
Stefan Häseli, Kommunikationsexperte

Wissenswertes über Stefan Häseli (https://stefan-haeseli.com/):
Stefan Häseli ist Experte für glaubwürdige Kommunikation und Auftrittskompetenz, Keynote-Speaker, Radio-Moderator und Autor mehrerer Bücher. Als ausgebildeter Schauspieler mit intensiver Bühnenerfahrung schreibt er u.a. ganze Comedy-Abendprogramme selbst. Dazu kommen Engagements in Kinofilmen, TV-Serien, TV-Werbespots und Schulungsfilmen. Häseli ist mehrfach international ausgezeichneter Redner und Trainer. Zudem begeistert er in Fachartikeln und Kolumnen mit feinsinnigem Humor.

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Zusammenfassung: Der Schweizer Kommunikationsexperte Stefan Häseli gibt Tipps zu der Frage, wann Neujahrswünsche bei Meetings und Events (und in privaten Situationen) nicht mehr passend sind

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